Offener Brief an Justizministerin Anna Sporrer

Korruptionsvorwurf und Forderung nach unabhängiger Untersuchung Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich werfe Ihnen schwere politische und institutionelle Korruption vor. Mein Vorwurf lautet: Sie decken die Verweigerung der Aufklärung eines konkret begründeten Vergabekorruptionsverdachts und schützen damit die Verantwortlichen vor einer Untersuchung. Den mit der Sache befassten Verantwortlichen der Justiz werfe ich vor, die gebotene Untersuchung bewusst…



Korruptionsvorwurf und Forderung nach unabhängiger Untersuchung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich werfe Ihnen schwere politische und institutionelle Korruption vor. Mein Vorwurf lautet: Sie decken die Verweigerung der Aufklärung eines konkret begründeten Vergabekorruptionsverdachts und schützen damit die Verantwortlichen vor einer Untersuchung. Den mit der Sache befassten Verantwortlichen der Justiz werfe ich vor, die gebotene Untersuchung bewusst zu verhindern und dadurch selbst strafbar zu handeln. Dieser Vorwurf schließt Sie als die von mir mit dem Fall befasste oberste Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ein.

Anlass sind Ihre jüngsten Aussagen zur Bundesstaatsanwaltschaft. Laut ORF vom 8. September 2026 lehnen Sie eine der Ministeranklage nachgebildete Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof ab, weil bereits eine dienst- und disziplinarrechtliche Kontrolle durch den OGH bestehe. Genau deren Wirksamkeit steht jedoch zur Debatte. Sie setzen als funktionierend voraus, was sich bereits als wirkungslos erwiesen hat.

Es geht um die Vergabe der Plattform für integrierte öffentliche Verkehrstarife im Umfeld von Verkehrsministerium, ÖBB und One Mobility. Der Kern meiner Eingaben ist einfach: Ein Auftrag im Oberschwellenbereich wurde ohne Wettbewerb vergeben und mit der Ausnahmeregelung des § 37 Bundesvergabegesetz 2018 gerechtfertigt. Die dafür erforderliche Prüfung vernünftiger Alternativen unterblieb. Gerade das Fehlen solcher Alternativen ist aber eine zwingende Voraussetzung dafür, den Wettbewerb wegen technischer Gründe oder ausschließlicher Rechte – entgegen den unionsrechtlichen Vorgaben – auszuschalten.

Mein Vorwurf betrifft die bewusste Ausschaltung des Wettbewerbs zugunsten des ÖBB-Systems und die anschließende Verweigerung der Aufklärung. Der Schaden für die Republik geht in die Hunderte Millionen Euro. Dennoch hat mir keiner der bisher mit meinen Eingaben befassten Juristen im Staatsdienst – weder in der Verwaltung noch in der Gerichtsbarkeit – eine tragfähige, auf diesen Kern eingehende Begründung gegeben, warum dieser Sachverhalt keinen zu untersuchenden Korruptionsverdacht begründen soll.

Die fehlende Untersuchung darf nicht mit dem fehlenden Nachweis der Straftat gerechtfertigt werden. Das wäre, als würde man bei einem mutmaßlichen Tötungsdelikt erklären: Ein Toter ist zwar da, aber niemand gesteht, also ermitteln wir nicht. Eine Untersuchung soll gerade klären, was geschehen ist und wer dafür verantwortlich ist. Ihr Ergebnis kann nicht zur Voraussetzung ihrer Einleitung gemacht werden.

Wer einen solchen Verdacht bewusst der gebotenen Untersuchung entzieht, begeht selbst Amtsmissbrauch. Deshalb richtet sich der Korruptionsvorwurf auch gegen jene, die innerhalb der Justiz die Aufklärung verhindern, und gegen die Weisungsspitze, die diesen Zustand trotz Kenntnis duldet und deckt.

Jeder, der sich vom Begriff Korruption angegriffen fühlt, sollte als Erstes einen sachlich und rechtlich tragfähigen Grund nennen, warum dieser Vergabefall nicht zu einer Korruptionsuntersuchung führen muss.

Wer meinen Vorwurf entkräften will, soll erklären, welcher vorgetragene Umstand unzutreffend ist oder welcher rechtliche Grund trotz dieses Sachverhalts eine Untersuchung entbehrlich macht. Die bloße Empörung über das Wort Korruption beantwortet keine dieser Fragen. Eine sachliche Begründung wäre überprüfbar. Eine pauschale Versicherung der eigenen Integrität ist es nicht.

Der Verweis „Ich mische mich nicht ein, die Staatsanwaltschaften werden das schon richtig beurteilt haben“ reicht nicht. Wenn jede Kontrollstelle auf die vorherige Stelle verweist und am Ende niemand die materielle Frage beantwortet, ist genau diese Verweiskette der Beweis, dass die innerinstitutionelle Kontrollkette vollständig versagt. Auch Sie können Ihre Verantwortung nicht dadurch erfüllen, dass Sie auf jene Stellen vertrauen, deren Verhalten Gegenstand des Vorwurfs ist.

Auch der Begriff „rote Netzwerke“ gehört deshalb ausdrücklich auf den Tisch: Werden im Umfeld der ÖBB politische Interessen geschützt, und setzt sich dieser Schutz bis in die Verweigerung strafrechtlicher Aufklärung fort? Ich verlange, mögliche Verbindungen und Einflussnahmen zu untersuchen. Ein Dementi der Beteiligten ersetzt diese Untersuchung ebenso wenig wie das Vertrauen auf ihren Berufsstand.

Ihre Ablehnung zusätzlicher externer Kontrolle zieht aus diesem Versagen die falsche Konsequenz. Entgegen Ihrer Argumentation ist eine Externalisierung der Untersuchung solcher Korruptionsvorwürfe zwingend notwendig: Die Prüfung muss außerhalb der beschuldigten Entscheidungs- und Kontrollkette stattfinden. Sie muss den Sachverhalt tatsächlich aufklären können, ihre Entscheidungen nachvollziehbar begründen und wirksam angerufen werden können. Eine nur auf dem Papier vorhandene Zuständigkeit genügt nicht.

Unabhängigkeit einzelner Organwalter soll im Rechtsstaat die Durchsetzung des Rechts sichern. Sie darf keine Abschirmung gegen die Kontrolle eigener Rechtsbrüche werden. Auch bestens ausgebildete Juristen können korrupt handeln. Gerade deshalb braucht ein Rechtsstaat eine Kontrolle, die auch dann greift, wenn hohe Funktionsträger einander decken.

Ich fordere Sie auf, öffentlich und konkret zu beantworten, warum der von mir vorgelegte Vergabefall keiner Korruptionsuntersuchung bedürfen soll. Können Sie dafür keinen tragfähigen Grund nennen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Befugnisse für seine vorbehaltlose Aufklärung sorgen. Ebenso aufzuklären ist, wer bisher eine Untersuchung verhindert hat und welche Verantwortung Ihre eigene Amtsführung daran trägt. Auf meine Stellungnahmen Nr. 3 und Nr. 784 im parlamentarischen Begutachtungsverfahren verweise ich ausdrücklich.

In einem Rechtsstaat muss die oberste Instanz das Gesetz sein. Wer sich der Kontrolle an diesem Maßstab entzieht und zugleich die Aufklärung konkreter Korruptionsvorwürfe blockiert, muss sich den Vorwurf der Korruption gefallen lassen.

Claus Fischer
claus.fischer@txware.com

Anlass: ORF vom 8. September 2026 zur Bundesstaatsanwaltschaft


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