Vergabekorruption im Verkehrsministerium

Im Verkehrsministerium läuft die Korruptionsmaschine gut geölt weiter. Das Vergaberecht interessiert dort niemanden.


Den folgenden Brief habe ich am 18. 6. 2024 an die Verkehrs- und Justizsprecher der Parteien und an die Zeitungsredaktionen geschickt. Nutzen wird’s nix, wie immer.
Das macht aber nichts, kritisiert muss es trotzdem werden.

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Sehr geehrte Verkehrssprecher!
Sehr geehrte Justizsprecher!

Das Verkehrsministerium hat völlig rechtswidrig bei der Beschaffung des Fahrkartensystems durch die One Mobility das Vergaberecht gebrochen, keine Ausschreibung durchgeführt und keinen Wettbewerb abgehalten. Warum das rechtswidrig ist, können Sie im 50. Erwägungsgrund der EU-Richtlinie 24/2014 gerne selbst nachlesen.

Oder ich kann es Ihnen hier auch einfach zusammenfassen: Schummeln gilt nicht. Vergabekorruption ist immer gesetzeswidrig. Denn seit ewig schon haben korrupte Seilschaften in den Ministerien Ausreden gefunden, warum gerade in ihrem Fall kein fairer Wettbewerb durchgeführt werden sollte. Das läuft immer auf Freunderlwirtschaft und Bevorzugung der eigenen Klientel hinaus.

Das Recht ist eindeutig: Alle wesentlichen Informationen zu einer Vergabe müssen veröffentlicht werden. Auch im Nachhinein. Als ich 2022 die Verkehrsministerin angeschrieben habe und um eine offene, öffentliche und transparente Diskussion der fachlichen Grundlagen von gutem Fahrkartenwesen ersucht habe, hätte sie diese Diskussion zulassen müssen und alle Informationen des Ministeriums offen einbringen müssen. Denn das Vergaberecht sieht eine mögliche Anfechtung einer Zuschlagserteilung (Vergaberecht 2018, § 353 Abs 1 Z 1) aufgrund veröffentlichter Kriterien (§ 47 Abs 4) vor. Wenn eine korrupte Ministerin die Kriterien einfach unter Verschluss hält, ist das ein Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Hallo, liebe Grüne: Was ist mit “wir sind für die Transparenz, wir sind die Partei der Informationsfreiheit”?
Ihr seid die Partei der Korruption, die den ehrlichen Steuerzahler schwer schädigt.

Die Verkehrsministerin hat diese Korruption nicht nur zugelassen, sondern selbst herbeigeführt: Sie hat Verhandlungsteams bestimmt, Personen ausgesucht und bevollmächtigt, die die gesetzeswidrige Vergabe ohne Wettbewerb generalstabsmäßig organisiert haben. Da wurden im Hintergrund geheime Gutachten eingeholt und die Sache wurde ausverhandelt, noch bevor als Feigenblatt eine “Vergabe” unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfand.

Bitte greifen Sie dieses Thema im Wahlkampf auf. Bitte erklären Sie der Bevölkerung, dass man eine Ministerin, die bei Korruption mit einem Schadenswert von hunderten Millionen Euro bis zum Hals mit drinsteckt, nicht mit der Ausrede davonkommen lassen darf, sie haben das alles aus Klimaschutzgründen betrieben.

Die Direktvergabe ohne Wettbewerb verstößt nicht nur gegen das Wettbewerbsrecht, was sie zur Korruption macht, sondern auch gegen die Staatsziele des Konsumentenschutzes, des Versorgungsauftrags und – ja, Sie lesen richtig – des Klimaschutzes. Wieso sollte die eingesparte Autofahrt eines Landbewohners oder Gelegenheitsfahrers weniger wert sein als die eingesparte Autofahrt eines Klimaticket-Besitzers?

Die Pendler und die Reisenden, die den vollen Fahrpreis gezahlt haben und in überfüllten und verspäteten Zügen sitzen, büßen nun die Vergabekorruption des Verkehrsministeriums.

Finanzminister Brunner sollte die Finanzprokuratur beauftragen, ihren Aufgaben laut § 1 Finanzprokuraturgesetz nachzukommen und die finanziellen Interessen des Staates und des Steuerzahlers zu vertreten. Dazu gehört eine vollständige Aufklärung des Falls. Ein Vorwurf von Vergabekorruption muss nach dem Transparenzgebot des Unionsrechts von allen Institutionen des Staates inhaltlich aufgeklärt werden, das ist eine völkerrechtliche Verpflichtung der Republik und auch eine verfassungsrechtliche gegenüber dem Steuerzahler.